Schornsteinfegen günstig

Ab 2013 kann sich ein jeder Hausbesitzer seinen Schornsteinfeger selbst aussuchen.
Das Monopol der Innung fällt.

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Das Gesetz im Überblick

Mit Inkrafttreten der neuen Handwerksverordnung werden Kehrbezirke nur noch auf sieben Jahre vergeben. Die Inhaber behalten zwar zunächst die "hoheitlichen" Aufgaben beim Brandschutz. Kehr- und Wartungsarbeiten können künftig aber nun auch von qualifizierten Kräften aus dem EU-Ausland durchgeführt werden. Die Regelung hat noch eine Übergangsphase, die Ende 2012 abgeschlossen ist. Ab 2013 fällt dann auch die Gebührenordnung weg, die bisher regional die Preise relativ eng festlegt. Somit kann dann der freie Wettbewerb komplett greifen. Bis dahin müssen deutsche Schornsteinfeger ein besonderes Schlupfloch nutzen, wollen sie Kehraufträge in einem fremden Bezirk bekommen.

Deutsche Schornsteinfeger müssen einen Umweg gehen

Bis Ende 2012 sind deutsche Schornsteinfeger noch an ihre Kehrbezirke gebunden, sollen sich aber schon einmal an den Wettbewerb mit den EU-Nachbarländern gewöhnen. Will ein deutscher Schornsteinfeger dennoch bereits jetzt den anderen Kehrbezirken Konkurrenz machen, so muss er einen Umweg gehen. Über die Anstellung in einer in Deutschland zugelassenen EU-Firma, etwa mit Sitz in den Niederlanden oder Österreich, kann er bereits jetzt schon im fremden Revier "herumfegen".

Etwa 100 freie Schlotfeger haben diese Lücke bereits für sich entdeckt und sind nun als unabhängige Dienstleister auf dem heimischen Markt tätig. Auf der Internetseite der Vereinigung , kann man sich darüber informieren, wie man vom freien Wettbewerb im Kehrgewerbe profitieren kann. Kaminkehren und Feueranlagen prüfen kann nach Ansicht von Experten zehn bis 30 Prozent billiger werden. Darüber hinaus können mit den "Freien" auch einfacher Termine am Samstag oder am frühen Abend vereinbart werden.

Was der Verbraucher tun muss

Bisher musste man seinen Schornstein von einem zugewiesenen Schlotfeger säubern und warten lassen, konnte keine Angebote vergleichen oder den günstigsten Anbieter auswählen. Doch auch nach Inkrafttreten der neuen Handwerksordnung ist dies vorerst noch etwas kompliziert. Wer seinem Monopol-Kaminkehrer den Rücken kehren will, muss noch eine Formalität erledigen. Seit Juni 2009 ist der sogenannte Feuerstättenbescheid bei jedem Haus vorgeschrieben. Dieser muss beim bisherigen Bezirksschornsteinfeger eingeholt werden, damit man dann einen freien Dienstleister beauftragen kann. Man kauft sich quasi aus dem Monopol frei. Die Kosten hierfür variieren je nach Bundesland und Objekt. Für ein Einfamilienhaus in Baden-Württemberg etwa zahlt der Besitzer rund zehn Euro. Auf Grundlage dieser Stammdaten des Hauses darf man sich dann ein Angebot von einem ausländischen Dienstleister aus einem EU-Land oder der Schweiz einholen.



Dieser Text wurde übernommen von den R+V Ratgeberseiten.
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